Rechteverwertung mal anders 09/09/2009
Posted by jinsu1701 in Common, Internet.Tags: Burda, Creative Commons, Musikindustrie, Sony, Urheberrecht, Verlag
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Gestern und heute sind mir zwei Fälle zu Ohren gekommen, die sich mal wieder mit dem leidigen Thema Urheberrechte und Internet aus. Dennoch sind es gerade diese Fälle, welche eine besondere Schärfe angesichts des Gesamtstreits aufweisen. Der Ablauf ist der gleiche: Jemand hat sich die Werke einer anderen Person genommen und in eigenem Rahmen veröffentlich. Die andere Person hat zunächst weder davon gewusst, noch irgendwelche Leistunge dafür erhalten und hinterher ist natürlich der Teufel los. Nun könnte man denken, dass mal wieder irgendjemand etwas angeblich illegal aus dem Internet heruntergeladen hat, am Besten noch eine Privatperson, ein Konsument, der nicht bezahlen will. Nicht ganz, hier waren ganz Andere am Werk …
Der erste Fall handelt von einer Dame namens Mary. Die Zeitschrift “Young” (die es schon gar nicht mehr gibt) des Burda-Verlags hat sich letztes Jahr einige ihrer im Internet veröffentlichten Bilder genommen und in einen Artikel eingebaut, allerdings ohne die Urheberin namentlich zu erwähnen, geschweige denn Möglicherweise irgendwelche Nutzungsgebühren zu entrichten. Ebenfalls wurde sie in keinster Weise darüber unterrichtet oder um Erlaubnis gefragt.
Nun könnte man natürlich sagen: “Die Bilder wurden im Netz veröffentlich, frei zugänglich, jeder kann da ran…”. Aber ganz so ist der Fall nicht gelegen, denn die Bilder unterliegen sogar einer Creative-Commons-Lizenz. Laut dieser dürfen diese Bilder auch von anderen Weiterverwendet werden, solange der Urheber genannt wird, keine kommerzielle Nutzung vorliegt und das Werk in keinster Weise verändert wird. Damit käme dann ja ein nahezu kompletter Verstoß gegen diese Lizenz durch das Magazin zustande. Um es anders auszudrücken: Die damalige Redaktion hat sich die Arbeit einer anderen Person genommen, für sich beansprucht und verkauft. Das ist auch nach dem normalen Urheberrecht niccht erlaubt.
Jedenfalls hat sich Mary damals bei der Redaktion erkundigt, wie das denn alles so zustande kam und Schlußendlich wollten Verlag und Redaktion darauf drängen, den Vorfall nachträglich noch in gutem Einvernehmen als “Auftrag” zu behandeln und ein entsprechendes Honorar zu zahlen, schliesslich möchte man auch in Zukunft noch zusammenarbeiten (woran andere wohl eher nicht glauben).
Die Urheberin verlangte demnach ein branchenübliches Honorar plus einen 100-prozentigen Aufschlag wegen der nicht vorhandenen Namensnennung im damaligen Artikel. Das gefiel dem Verlag natürlich nicht, der dann auch nur die Summe ohne den geforderten Aufschlag überwies, mit der Bemerkung, dass übliche Aufschläge schon verrechnet seien. Beendet war dieser Streit danach also noch nicht, doch der Verlag schaltete auf stur, als die Fotografin mit Mahnungen und Ähnlichem versuchte, an den von ihr geforderten Betrag zu kommen, was schliesslich in einen Prozess mündete, dessen Urteil Mitte Oktober verkündet wird.
Rein rechtlich ist dieser Fall schon recht pikant, vor Allem vor dem Umstand, dass die großen Unternehmen, deren Geschäft auch stark von Urheber- und Leistungsrechten geprägt ist, gerne diese Rechte mit allen möglichen Mitteln einfordern, wenn sie sich in gewisser Weise bedroht sehen. In dieser Hinsicht propagieren sie auch gerne von der “Kostenloskultur des Internet” und dass dies alles geschäftsschädigend sei. Nun sieht man ja, was diese Leute wohl unter “Kostenloskultur” verstehen. Und dann auch noch vom Burda-Verlag, dessen Gründer und Miteigentümer im Sommer auch noch lautstark mitdiskutiert hat, als die Diskussion über Urheberrechte und deren Vergütung mal wieder hochgeschwappt ist. Hierbei zielte natürlich die Diskussion wieder primär auf die Blogsphäre und freie Nachrichtenseiten, sowie Google News, welche die Nachrichten der großen Verlage online verlinken oder vielleicht sogar weiter verarbeiten (was durchaus erlaubt ist), aber doch nichts an die ursprünglichen Verläge zurückgeben. Und damit angeblich Urheberrechte brechen könnten. Forderung wurden laut nach einem “schärferen” Urheberrecht, das allerdings nach hinten rum wohl eher dazu dienen könnte, die Einnahmen der etablierten Verlage stabil zu halten und unerwünschte, aufkommende Konkurrenz zu ersticken (böse, harte Worte, was soll man da noch sagen?). Das sind natürlich nur Vermutungen, dennoch bleibt ein gewisser Beigeschmack.
Stellt sich nur die Frage, ob dieser ganze Vorgang durchaus Praxis sein könnte und man einfach immer still hofft, dass niemand allzu genau hinsieht?
In nicht-kommerziellem Rahmen könnte auch noch durchaus Einverständis herrschen, gerade weil ja auch die eigentlichen Urheber möchten, dass ihre Werke gesehen werden und Leute die Dinge einfach schön finden und einfach präsentieren wollen. Natürlich fairerweise so, dass man immer auf den wahren Urheber zurückkommen kann und keine Plagiarisierung oder andere Bereicherung stattfindet. Und offene Meinungsäusserung muss natürlich auch drin sein, natürlich mit gewissen Grenzen.
Andererseits ist auch dieser Begriff der “Kostenloskultur” recht fragwürdig, besonders wenn er sich auf Inhalte bezieht, die an Orten wie dem Internet ohne Schranken veröffentlicht werden. Genauso wie der Begriff “rechtsfreier Raum”, der dann auch gerne angewendet wird. Was aber genau genommen nicht stimmt, da alle Rechte und Gesetze im Internet genauso wirksam sind, wie im öffentlichen Leben auch. Nur die Ausübung wird nicht ernst genommen oder kritisch hinterfragt. Vielmehr ist dies der Versuch, die eigene Antriebslosigkeit und die Versäumnisse der Vergangenheit gegenüber den neuen Gegebenheiten zu rechtfertigen, ohne sich die Schuld eingestehen zu müssen.
Aber auch Abseits des bösen Internet kann so etwas passieren, wie der zweite Fall nun zeigen wird. Und es geht um Musik.
Hier geht es um einen mexikanischen Sänger und Sony. Genaueres kann man hier lesen, ich fasse nur kurz zusammen: Der Mann hatte einen Vertrag mit Sony über mehrere Alben. Als dieser ausgelaufen war, hat der Sänger einen neuen Vertrag bei einem anderen Label genommen und veröffentlicht nun dort. Sony war aber indes auch nicht untätig und bastelte aus bisher noch unveröffentlichtem Material ein weiteres Album. Das wiederum gefielt dem Sänger natürlich nciht und schlussendlich wurde wohl alles Material, dass sich bei Sony befand, beschlagnahmt. Eine Gerichtsverhandlung wird folgen…
Und wieder tritt hier die gleiche Diskrepanz zu Tage, diesmal hat sich aber ein Musikkonzern verschätzt, der auf der anderen Seite (angebliche) Urheberrechtsverletzungen von Seiten anderer massiv bekämpft, mit dem Argument, die Urheberrechte der Künstler beschützen zu wollen. In diesem Fall sind die Urheberrechte des Künstler aber zumindest nicht beachtet worden. Wie der Fall ausgeht, man darf gespannt sein.
Man kann es drehen und wenden, wie man will, offensichtlich ist eigentlich eindeutige Definition von Urheberrechten und Benutzungrechten für manche dann doch nicht so eindeutig, wie man es sich wünscht. Große Firmen und Verlage, deren Geschäft eben auch darauf beruht, wiederholen ständig, dass sie ihre Rechte verletzt sehen, was zum Teil auch stimmen mag, das Urheberrecht ist schliesslich keine absurde Sache. Aber solche Regeln können augenscheinlich auch Auslegungssache werden, wenn es um das eigene Geschäft geht.
Im Fall der Fotografin kann die gerichtliche Entscheidung durchaus den Anschub für neue Diskussionen geben, da unter Anderem auch die Glaubwürdigkeit einiger Positionen um Fall Urheberrecht auf dem Spiel stehen. Man wird sehen…
Quellen:
quite contrary via BildBlog
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Bild: Creative Commons
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